Nutzungsvertrag Software
- 1. Vertragsgegenstand
- 1.1. cellity gewährt dem Kunden eine nicht- ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Zugangssoftware für die Inanspruchnahme der von cellity unter www.cellity.com angebotenen Dienstleistungen.
- 1.2. Der Kunde darf die Zugangssoftware weder vervielfältigen noch ohne Zustimmung von cellity verbreiten.
- 1.3. cellity bleibt Inhaberin aller Rechte, insbesondere des Urheberrechts an der Zugangssoftware. Die Zugangssoftware ist vor unbefugten Dritten zu schützendes Know- How von cellity.
- 2. Nutzungsrechte
- Der Kunde darf die Software gemäß Ziffer 1. für jedes von ihm im Kundenbereich von www.cellity.com angegebene Mobilfunkgerät nutzen.
- 3. Weiterveräußerung und Weitervermietung
- Der Kunde darf die Software einschließlich sonstigen Begleitmaterials nicht an Dritte veräußern,vermieten oder verschenken.
- 4. Haftung
- 4.1. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet cellity lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch cellity, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- 4.2. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch cellity, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
- 4.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
- 4.4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- 4.5. Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von cellity haften persönlich ebenfalls nur entsprechend den Regelungen dieser Haftungsklausel.
Stand: 27.11.2006
